Was sind Kriterien
zum Vergleich von
Nabelschnurblutbanken?

Grundsätzlich lassen sich Blutbanken in 3 Kategorien untergliedern:

Private Blutbanken lagern Nabelschnurblut ausschließlich für den Vertragspartner ein.
Öffentliche Blutbanken bieten Ihnen die Möglichkeit Nabelschnurblut zu spenden.
Hybridbanken bieten sowohl eine private Einlagerung, als auch eine öffentliche Spende an.

Anbietervergleich von Nabelschnurblutbanken

Anbieter
Art der Einlagerung
Was wird eingelagert?
Preise
Laufzeiten
Infos
Zusatzleistungen
Kliniknetzwerk
privat, öffentliche Spende möglich

Nabelschnurblut
Nabelschnurgewebe

ab 1290,- €

JahresABO
Vorauszahlung 18 Jahre
Vorauszahlung 50 Jahre

Vita 34

Mehrlingsrabatte
Familienpaket möglich
Teilzahlung möglich
Finanzierung möglich

> 75% aller Geburtskliniken
privat

Nabelschnurblut
Nabelschnurgewebe

Monatsabo ab 19,95 €
sonst ab 995,- €

Monatsabo
Jahresabo
Vorauszahlung 18 Jahre

eticur

Mehrlingsrabatte
Stammkundenrabatte
Teilzahlung möglich

> 75% aller Geburtskliniken
privat

Nabelschnurblut
Nabelschnurgewebe

2390,- €

Vorauszahlung 18 Jahre

DSB

Zwillingsrabatt

> 75% aller Geburtskliniken
öffentlich

Nabelschnurblut

kostenlos

DKMS
< 2% aller Geburtskliniken
öffentlich

Nabelschnurblut

< 3% aller Geburtskliniken

Weitere Anbieterinfos

  • Vita 34

    Bereits 1997 wurde Vita34, mittlerweile größte private Stammzellbank Europas, in Leipzig gegründet. Mit der Erfahrung aus mehr als 25 Jahren ist die Entnahme von Nabelschnurblut und auch –gewebe in Deutschland in annähernd 90% aller Geburtskliniken möglich. Vita 34 bietet sowohl die Möglichkeit der privaten Einlagerung, als auch die Option zur öffentlichen Spende.

  • eticur

    Eticur, mit Sitz in München, zeichnet sich seit 2004 durch Qualität und Professionalität im Bereich der Einlagerung von Stammzellen aus der Nabelschnur aus. In vielen tausend Fällen haben sie Eltern bereits dazu verholfen, die Stammzellen aus Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe ihrer Kinder zu sichern. So bietet eticur die Möglichkeit, später einmal von neuen Therapie-Entwicklungen zu profitieren. Dabei greift das Unternehmen in Deutschland auf ein flächendeckendes Netzwerk von Kliniken zurück.

  • Deutsche Stamzellenbank

    Andreas Etzel und Roland Metzner gründeten 2013 gemeinsam die Deutsche Stammzellbank in Hamburg. Mittlerweile sind sie in ganz Deutschland aktiv und bieten zu der Einlagerung von Nabelschnurblut auch eine finanzielle Vorsorge an. Um jeder Familie die Einlagerung zu ermöglichen, klären sie bundesweit über dieses Thema auf und entwickeln innovative Vorsorgeprodukte und –pakete.

  • DKMS

    Die Vermittlung von passenden Spenderinnen und Spendern für eine Transplantation ist seit 1991 der Grundstein der Deutschen Knochenmarkspenderdatei. Mittlerweile pflegt DKMS die weltweit größte Spenderdatei und ist auch in Ländern wie den USA, Chile oder Südafrika aktiv. Nach der Entnahme des Nabelschnurblutes werden die HLA-Merkmale bestimmt. Hier reicht eine geringe Übereinstimmung der Merkmale aus, im Gegensatz zu etwa Knochenmarkspenden. Dadurch kann einer größeren Anzahl an Blutkrebserkrankenden geholfen werden.

  • José Carreras Stiftung

    Der berühmte Tenor Jose Carreras erkrankte selbst an Leukämie und gründete daraufhin 1995 die Jose Carreras Stiftung, welche mit den Spendengeldern Stammzelltransplantationsstationen, Laboreinrichtungen, Forschungsprojekte und vieles mehr finanziert. Sie arbeitet mit der Uniklinik in Düsseldorf zusammen, in welcher die Stammzellen eingelagert werden. Diese wiederum arbeitet mit verschiedenen Kliniken zusammen, in denen die Nabelschnurblutspenden möglich sind.

Wie wird sichergestellt,
dass Anbieter 
alle
gesetzlichen Bestimmungen

einhalten?

Für den Umgang mit Nabelschnurblut bzw. Stammzellen gibt es verschiedene Gesetze und Behörden, die die Einhaltung dieser bei den Prozessen überwachen und bewerten.

Geltende Gesetze sind unter anderem das Deutsche Arzneimittelgesetz (AMG), die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), das Transfusions- und Transplantationsgesetz und verschiedene Leitlinien bzw. Richtlinien von Ärztekammern und Fachgesellschaften insbesondere die Stammzellrichtlinie der Bundesärztekammer.

Das Paul-Ehrlich Institut, die Überwachungsbehörden aller Bundesländer ebenso wie die Landesdirektion Sachsen sind die Behörden, welche unter anderem Parameter für Qualitätskontrollen bestätigen und auch die Lagerung von Nabelschnurbluten und Nabelschnurgewebe prüfen. Auch die Überwachung aller Partnerkliniken wird dadurch gewährleistet.

Für nähere Informationen besuchen Sie gerne die folgend verlinkten Webseiten:

Deutsches Arzneimittelgesetz (AMG)

Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)

Transfusionsgesetz

Transplantationsgesetz

Stammzellrichtlinie der Bundesärztekammer