Welche Voraussetzungen gelten für die Einlagerung von Nabelschnurblut?

Für die Einlagerung von Nabelschnurblut müssen medizinische, organisatorische und qualitative Voraussetzungen erfüllt sein. Bereits vor der Geburt werden gesundheitliche Angaben zur Mutter geprüft. Außerdem muss die Entnahme durch entsprechend qualifiziertes Personal in einer dafür berechtigten Geburtsklinik erfolgen. Nach der Geburt wird das gewonnene Nabelschnurblut im Labor untersucht, bevor es aufbereitet und langfristig kryokonserviert werden kann.  

In den meisten Fällen kann eine Nabelschnurblutentnahme grundsätzlich vorbereitet werden. Es gibt jedoch medizinische Situationen, die eine Entnahme oder Einlagerung ausschließen können. Auch nach einer erfolgreichen Entnahme wird geprüft, ob das gewonnene Nabelschnurblut die erforderlichen Qualitätskriterien für die weitere Verarbeitung erfüllt. 

Voraussetzungen für die Nabelschnurblut-Einlagerung auf einen Blick 

Frage 

Kurzantwort 

Kann grundsätzlich jeder Nabelschnurblut einlagern? 

In vielen Fällen ist eine Einlagerung möglich. Es gibt jedoch medizinische und organisatorische Voraussetzungen sowie seltene Ausschlussgründe. 

Werden Vorerkrankungen geprüft? 

Ja. Vor der Geburt werden unter anderem Anamnese und Angaben aus dem Mutterpass geprüft. 

Gibt es medizinische Ausschlussgründe? 

Ja. Bestimmte Erkrankungen oder Infektionen können eine Einlagerung ausschließen. 

Kann jede Klinik Nabelschnurblut entnehmen? 

Nein. Die Entnahmeeinrichtung muss die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. 

Wer führt die Entnahme durch? 

Entsprechend qualifiziertes medizinisches Fachpersonal. 

Wird das Nabelschnurblut nach der Entnahme geprüft? 

Ja. Vor Aufbereitung und Einlagerung erfolgen Eingangsuntersuchungen und Qualitätskontrollen. 

Ist eine Einlagerung nach geplanter Entnahme garantiert? 

Nein. Geburtssituation, Entnahmemenge und Qualitätskriterien können beeinflussen, ob eine Einlagerung möglich ist. 

Welche Voraussetzungen müssen vor der Geburt erfüllt sein? 

Wer Nabelschnurblut einlagern möchte, sollte die notwendigen Schritte bereits während der Schwangerschaft vorbereiten. 

 

Dazu gehören insbesondere: 

• die Erfassung relevanter medizinischer Angaben,  

• die Prüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen,  

• die erforderlichen Einwilligungen und Unterlagen,  

• die Abstimmung mit der geplanten Geburtsklinik,  

• die rechtzeitige Bereitstellung des Entnahmepakets.  

 

Zur medizinischen Vorprüfung werden unter anderem Angaben aus einem Anamnesefragebogen und dem Mutterpass herangezogen. Anhand dieser Informationen wird geprüft, ob bereits vor der Geburt Gründe bekannt sind, die gegen eine Entnahme oder Einlagerung sprechen.  

Die Einlagerung sollte deshalb nicht erst im Kreißsaal organisiert werden. 

Gibt es medizinische Voraussetzungen für die Einlagerung? 

Ja. Vor der Geburt wird geprüft, ob gesundheitliche Gründe vorliegen, die eine Entnahme beziehungsweise Einlagerung ausschließen können. 

Zu den in den zugrunde liegenden Informationen genannten seltenen Ausschlussgründen gehören beispielsweise bestimmte bekannte Virusinfektionen der Mutter, darunter HIV, oder eine Krebserkrankung der Mutter während der Schwangerschaft.  

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Erkrankung oder Auffälligkeit während der Schwangerschaft automatisch gegen eine Einlagerung spricht. Die medizinischen Angaben müssen individuell geprüft werden. 

Deshalb ist es sinnvoll, relevante Vorerkrankungen, Infektionen oder andere gesundheitliche Besonderheiten bereits vor der Geburt vollständig anzugeben. 

Warum werden Anamnese und Mutterpass geprüft? 

Die medizinische Vorgeschichte der Mutter ist relevant, weil bestimmte Erkrankungen oder Infektionen Auswirkungen darauf haben können, ob das gewonnene biologische Material für eine Einlagerung geeignet ist. 

Vor der Geburt werden deshalb medizinische Angaben erhoben und entsprechende Unterlagen geprüft. Dazu gehören insbesondere ein Anamnesefragebogen und Informationen aus dem Mutterpass.  

Die Prüfung dient dazu, mögliche Ausschlussgründe möglichst frühzeitig zu erkennen und bereits vor der Geburt zu klären, ob eine Entnahme grundsätzlich durchgeführt werden kann. 

Muss auch die Geburtsklinik bestimmte Voraussetzungen erfüllen? 

Ja. Nicht nur Mutter und Kind, sondern auch die Entnahmestelle muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Die Entnahme von Nabelschnurblut unterliegt in Deutschland arzneimittelrechtlichen Anforderungen. Die Geburtsklinik beziehungsweise Entnahmeeinrichtung muss über die erforderliche behördliche Erlaubnis verfügen und entsprechend qualifiziertes beziehungsweise geschultes Personal einsetzen.  

Deshalb sollte bereits während der Schwangerschaft geklärt werden, ob die geplante Geburtsklinik eine entsprechende Nabelschnurblutentnahme durchführen kann. 

Mehr erfahren: So läuft die Nabelschnurblutentnahme ab 

Wer darf das Nabelschnurblut entnehmen? 

Die Nabelschnurblutentnahme wird nach der Geburt von entsprechend qualifiziertem medizinischem Personal durchgeführt, beispielsweise von Ärzten oder Hebammen, die für die Entnahme entsprechend vorbereitet beziehungsweise geschult sind.  

Eltern führen die Entnahme also nicht selbst durch. Sie bringen das vorbereitete Entnahmepaket zur Geburt mit und übergeben es dem medizinischen Fachpersonal. 

Nach der Geburt und dem Abnabeln wird das verbliebene Nabelschnurblut über ein steriles Entnahmesystem gewonnen und anschließend für den Transport ins Labor vorbereitet. 

Muss eine bestimmte Menge Nabelschnurblut entnommen werden? 

Für die spätere Verwendung von Nabelschnurblut spielt neben weiteren Qualitätsmerkmalen auch die enthaltene Zellzahl eine wichtige Rolle. Die Zahl der verfügbaren Stammzellen kann beispielsweise dafür relevant sein, ob ein Präparat für das Körpergewicht eines späteren Empfängers ausreichend ist.  

Wie viel Nabelschnurblut bei einer Geburt tatsächlich gewonnen werden kann, lässt sich vorab nicht exakt bestimmen. 

Ist die gewonnene Menge beziehungsweise der Zellgehalt für bestimmte Verwendungsformen nicht ausreichend, kann dies die Eignung des Präparats einschränken. Für eine mögliche Verwendung bei Familienangehörigen gelten beispielsweise strengere Qualitätsanforderungen als für eine reine Eigenvorsorge.  

Eine geplante Entnahme bedeutet deshalb nicht automatisch, dass das gewonnene Präparat später für jede Form der medizinischen Verwendung geeignet ist. 

Wird das Nabelschnurblut nach der Entnahme noch einmal geprüft? 

Ja. Die erfolgreiche Entnahme allein reicht für eine Einlagerung nicht aus. 

Nach dem Transport ins Labor erfolgen zunächst Eingangskontrollen. Dabei werden unter anderem das Entnahmepaket, die Begleitunterlagen und die Transportbedingungen kontrolliert. Anschließend wird geprüft, ob das Nabelschnurblut für die weitere Verarbeitung geeignet ist.  

Erst danach erfolgen die weitere Aufbereitung und Kryokonservierung. 

Ergibt die Untersuchung, dass eine Präparation und Einlagerung nicht möglich oder medizinisch beziehungsweise qualitativ nicht vertretbar ist, kann das Material nicht wie vorgesehen eingelagert werden.  

Kann eine Einlagerung trotz geplanter Entnahme nicht möglich sein? 

Ja. Auch wenn alle Voraussetzungen vor der Geburt erfüllt wurden, kann nicht garantiert werden, dass tatsächlich Nabelschnurblut eingelagert werden kann. 

Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Beispielsweise kann die medizinische Situation während der Geburt dazu führen, dass von einer Entnahme abgesehen wird. Die Gesundheit und Versorgung von Mutter und Kind haben immer Vorrang.  

Auch nach einer erfolgreichen Entnahme können die Qualitätskontrollen ergeben, dass das gewonnene Material nicht für die vorgesehene Einlagerung geeignet ist.  

Die Vorbereitung schafft daher die Voraussetzungen für eine Einlagerung – sie ist jedoch keine Garantie für eine erfolgreiche Entnahme und Kryokonservierung. 

Welche Rolle spielt die Art der Geburt? 

Eine Nabelschnurblutentnahme ist grundsätzlich sowohl nach einer vaginalen Geburt als auch bei einem Kaiserschnitt möglich. 

Entscheidend ist weniger die Geburtsart selbst als die konkrete medizinische Situation. Nach der Geburt und dem Abnabeln wird das in Nabelschnur und Plazenta verbliebene Blut gewonnen. 

Auch besondere Wünsche rund um die Geburt können die verfügbare Blutmenge beeinflussen. Beim verzögerten Abnabeln beispielsweise gelangt länger Blut aus der Plazenta zum Neugeborenen, sodass anschließend weniger Nabelschnurblut für eine Entnahme verbleiben kann. 

Mehr erfahren: Nabelschnurblut einlagern bei Kaiserschnitt 

Mehr erfahren: Nabelschnurblut einlagern und auspulsieren – geht beides? 

Was sollte vor der Geburt organisiert werden? 

Damit die Nabelschnurblutentnahme bei der Geburt durchgeführt werden kann, sollten Eltern die organisatorischen Schritte möglichst frühzeitig abschließen. 

Vor dem Geburtstermin sollte geklärt sein: 

Voraussetzung 

Was ist zu beachten? 

Medizinische Angaben 

Anamnese und relevante Informationen aus dem Mutterpass müssen vorliegen. 

Medizinische Prüfung 

Mögliche gesundheitliche Ausschlussgründe werden vorab geprüft. 

Geburtsklinik 

Die Klinik muss die erforderlichen Voraussetzungen für die Entnahme erfüllen. 

Entnahmepaket 

Das vorgesehene Entnahmematerial muss rechtzeitig zur Verfügung stehen und zur Geburt mitgebracht werden. 

Medizinisches Personal 

Die Entnahme erfolgt durch entsprechend qualifiziertes bzw. geschultes Fachpersonal. 

Entnahme 

Die Geburtssituation muss eine Entnahme zulassen. 

Qualitätsprüfung 

Nach der Entnahme wird geprüft, ob das Nabelschnurblut für die weitere Verarbeitung und Einlagerung geeignet ist. 

 

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen der Nabelschnurblut-Einlagerung 

Kann jede Schwangere Nabelschnurblut einlagern lassen? 

In vielen Fällen kann eine Einlagerung vorbereitet werden. Es gibt jedoch seltene medizinische Ausschlussgründe. Deshalb werden bereits vor der Geburt gesundheitliche Angaben und relevante medizinische Unterlagen geprüft.  

Welche Erkrankungen können eine Einlagerung ausschließen? 

Als mögliche Ausschlussgründe werden beispielsweise bestimmte bekannte Virusinfektionen wie HIV sowie eine Krebserkrankung der Mutter während der Schwangerschaft genannt. Ob andere Erkrankungen oder medizinische Besonderheiten relevant sind, muss individuell geprüft werden.  

Warum wird der Mutterpass benötigt? 

Informationen aus dem Mutterpass werden zusammen mit der medizinischen Anamnese genutzt, um bereits vor der Geburt zu prüfen, ob gesundheitliche Gründe gegen eine Entnahme oder Einlagerung sprechen.  

Kann Nabelschnurblut in jeder Geburtsklinik entnommen werden? 

Nein. Die Entnahme muss in einer Einrichtung erfolgen, die über die erforderlichen Voraussetzungen und behördlichen Erlaubnisse verfügt. Außerdem wird entsprechend qualifiziertes beziehungsweise geschultes medizinisches Personal benötigt.  

Was passiert, wenn zu wenig Nabelschnurblut entnommen wird? 

Die gewonnene Menge und insbesondere der Zellgehalt können die spätere Eignung des Präparats beeinflussen. Für bestimmte Verwendungsformen gelten unterschiedliche Anforderungen. Nach der Entnahme wird deshalb geprüft, ob das gewonnene Material für die vorgesehene Verarbeitung und Einlagerung geeignet ist.  

Kann die Entnahme während der Geburt abgebrochen oder ausgelassen werden? 

Ja. Wenn es aus medizinischer Sicht erforderlich ist, kann auf die Entnahme verzichtet werden. Die Gesundheit und medizinische Versorgung von Mutter und Kind haben immer Vorrang.  

Kann Nabelschnurblut auch bei einem Kaiserschnitt eingelagert werden? 

Grundsätzlich ja. Ein Kaiserschnitt schließt eine Nabelschnurblutentnahme nicht grundsätzlich aus. Entscheidend ist, dass die organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind und die konkrete medizinische Situation eine Entnahme zulässt.